Drucksache Gemeinden - 20/008/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Beiträge an den Wasser- und Bodenverband ändern sich jährlich.

Daher ist eine jährliche Gebührenanpassung zur Umlage der Wasser- und

Bodenverbandsbeiträge durch die Gemeinde Leopoldshagen sinnvoll.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt für 2021 die 5. Satzungs-

änderung zur Satzung der Gemeinde Leopoldshagen über die Erhebung von

Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes

„Uecker-Haffküste“ und „Untere Peene“

Gleichzeitig tritt die 4. Satzungsänderung vom 23.10.2019 außer Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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