Drucksache Gemeinden - 22/116/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten hat sich mit der Beschlussfassung zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vom 03.03.2022 für die Anpassung des Hebesatzes der Zweitwohnungssteuer ausgesprochen. Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll um mindestens 2 % zum 01.01.2023 angehoben werden. Derzeit beträgt die Bemessungshöhe 10 %. In der Tabelle wird die finanzielle Auswirkung von einer Erhöhung des Hebesatzes von 2 % und von 5 % dargestellt.

 

   Hebesatz 

     12 %

      15 %

  finanzielle Auswirkung

  371,00 €

  928,00 €

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Liepgarten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

61.10.10.00

4034000

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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