Drucksache Gemeinden - 22/116/17
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Liepgarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Lisa Thiele
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeindevertretung Liepgarten
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Liepgarten
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Entscheidung
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15.12.2022
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Liepgarten hat sich mit der Beschlussfassung zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vom 03.03.2022 für die Anpassung des Hebesatzes der Zweitwohnungssteuer ausgesprochen. Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll um mindestens 2 % zum 01.01.2023 angehoben werden. Derzeit beträgt die Bemessungshöhe 10 %. In der Tabelle wird die finanzielle Auswirkung von einer Erhöhung des Hebesatzes von 2 % und von 5 % dargestellt.
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Hebesatz |
12 % |
15 % |
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finanzielle Auswirkung |
371,00 € |
928,00 € |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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113,3 kB
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