Drucksache Gemeinden - 22/159/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 8 Abs. 4 KV M-V darf der Gemeindenamen mit einer überkommenen Bezeichnung geführt werden, ohne das hierfür eine Verleihung durch das Ministerium für Inneres und Europa erforderlich ist. Das Fischerdorf Altwarp liegt an der Küste zwischen dem Stettiner Haff und dem Warper See. Der Ort verdankt seine Entstehung der Ansiedlung von Fischern des Klosters Pudagla und erhielt bereits 1148 das Fischereirecht. Fischfang gehörte seitdem zu dem Ort wie das täglich Brot und bot ihren Einwohnern reichlich Nahrung und guten Erwerb. Die Fischerei ist nach wie vor ein wichtiger, wenn auch schwindender Wirtschaftszweig in Altwarp. Auch heute noch wird der Hafen durch die Fischereigenossenschaft genutzt, die dort eine Fischverkaufsstelle betreibt. Fisch ist hier stets fangfrisch zu bekommen und wird in vielen Variationen in den einheimischen Gaststätten angeboten. In jedem Fall trägt die Bezeichnung „Fischerdorf“ zur „corporate identity“ von Altwarp bei, fördert das Gefühl der Bürger, in einer besonderen Kommune zu leben und die Wiedererkennbarkeit der Gemeinde Altwarp für Außenstehende sind Werbemittel und Prestigegewinn.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, dem Gemeindenamen Altwarp die überkommende Bezeichnung „Fischerdorf“ voranzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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