Drucksache Gemeinden - 22/071/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Zur finanziellen Unterstützung des Kult-Dorffestes hat die Gemeinde Meiersberg von der Sparkasse Uecker-Randow einen Spende in Höhe von 250,00 € erhalten.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt die Spende von der Sparkasse Uecker-Randow in Höhe von 250,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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