Drucksache Gemeinden - 22/068/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Satzung vom 16.08.2021 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt für das Haushaltsjahr 2023

die Anlage Gebührenkalkulation in Form der 1. Satzung zur Änderung der Satzung

über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge

der Wasser- und Bodenverbände „Uecker-Haffküste“ und „Landgraben“.

 

Die Gebührensätze betragen  

 

5,27 Euro je Gebühreneinheit für den WBV „Uecker-Haffküste“ und

 

7,79 Euro je Gebühreneinheit für den WBV „Landgraben“.

 

Für das Schöpfwerk Polder 10/11 sind es  15,37 Euro je Hektar,

 

für das Schöpfwerk Polder 12 sind es            9,27 Euro je Hektar

 

und für den Deich Zarow                            20,95 Euro je Hektar.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.10.10.00

43229000

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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