Drucksache Gemeinden - 22/075/22
Grunddaten
- Betreff:
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Durchführung eines Konzessionsverfahrens gem. § 46 EnWG zur Neukonzessionierung des Gasversorgungsnetzes in der Gemeinde Vogelsang-Warsin (Konzessionsverfahren)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Christian Zobel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz der Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Vorberatung
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10.11.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Entscheidung
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10.11.2022
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Sachverhalt
Der Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Vogelsang-Warsin und der E.DIS Netz
GmbH (Altkonzessionär) für die Sparte Gas endet zum 09.05.2025. Gemäß § 46 EnWG
hat die Gemeinde 3 Jahre vor Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages einen An-
spruch auf technische und wirtschaftliche Informationen zum Netz (Datenherausgabe).
Voraussetzung für den Erhalt dieser Daten ist die Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung. Gemäß § 46 EnWG ist die Gemeinde Vogelsang-Warsin verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe der Konzession durchzuführen und spätestens 2 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu geben (Bekanntmachung).
Potenzielle Bewerber haben 3 Monate Zeit, ihr Interesse gegenüber der Gemeinde Vogelsang-Warsin zu bekunden. Sofern nur ein Bewerber sein Interesse bekundet, kann die Gemeinde Vogelsang-Warsin mit ihm einen neuen Konzessionsvertrag verhandeln und abschließen. Eine Datenherausgabe wäre in diesem Fall nicht zwingend erforderlich.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzessionsverfahren zur Vergabe der
Gaskonzession der Gemeinde Vogelsang-Warsin gem. § 46 EnWG durchzuführen.
2. Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt, eine Vertraulichkeitsver-
einbarung mit der E.DIS Netz GmbH (Altkonzessionär) zum Erhalt der Netzdaten
gem. § 46 EnWG abzuschließen.
3. Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt, das Auslaufen des aktuellen
Konzessionsvertrages zum 09.05.2025 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt
zu geben.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gemeindevertretung über das Ergebnis der
Bekanntmachung zu informieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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424,7 kB
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