Informationsvorlage - 22/155/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die von die Gemeindevertretung am 12.07.2022 beschlossene 1. Nachtragshaus-haltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite und der Investitionskredite genehmigungspflichtig.

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 11.10.2022 für das Jahr 2022 ein Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.350.000 EUR und für das Jahr 2023 anteilig in Höhe von 1.481.000 EUR genehmigt.

Für das Jahr 2022 wurde ein Investitionskredit in Höhe von 206.300 EUR genehmigt. Für das Jahr 2023 wurde ein Investitionskredit in Höhe von 297.900 EUR genehmigt.

 

Mit dem Schreiben vom 24.10.2022 weist die Rechtsaufsichtsbehörde auf die jährliche Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes hin.

 

Bei der Prüfung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wurde festgestellt, dass

 

1. mit dem fehlenden Haushaltsausgleich in der Planung die Gemeinde Altwarp gegen § 43 Absatz 6 KV M-V i. V.m. § 16 Absatz 1 GemHVO verstößt,

 

2. die Leistungsfähigkeit der Gemeinde als weggefallenen bescheinigt werden

kann,

 

3. das Haushaltssicherungskonzept nicht den Forderungen des § 43 Abs. 7 KV

    M-V entspricht, insbesondere keine ausreichenden Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltshaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden können und kein Zeitraum angegeben wurde, innerhalb dessen der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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