Drucksache Gemeinden - 22/081/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung Lübs hat sich mit der Beschlussfassung zur Fortschreibung des Haulhaltskonsolidierungskonzeptes vom 15.03.2022 für die Anpassung des Hebesatzes der Zweitwohnungssteuer ausgesprochen. Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll um mindestens 2 % zum 01.01.2023 angehoben werden. In der Tabelle wird die finanzielle Auswirkung von einer Erhöhung des Hebesatzes von 2 % und von 5 % dargestellt.

 

 Hebesatz 

     12 %

      15 %

  finanzielle      Auswirkung

  760,00 €

  1900,00 €

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

61.10.10.00 

40340000 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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