Drucksache Gemeinden - 22/081/23
Grunddaten
- Betreff:
-
1.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Lübs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Lisa Thiele
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Lübs
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.11.2022
|
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Lübs hat sich mit der Beschlussfassung zur Fortschreibung des Haulhaltskonsolidierungskonzeptes vom 15.03.2022 für die Anpassung des Hebesatzes der Zweitwohnungssteuer ausgesprochen. Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll um mindestens 2 % zum 01.01.2023 angehoben werden. In der Tabelle wird die finanzielle Auswirkung von einer Erhöhung des Hebesatzes von 2 % und von 5 % dargestellt.
|
Hebesatz |
12 % |
15 % |
|
finanzielle Auswirkung |
760,00 € |
1900,00 € |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
114,3 kB
|
