Drucksache Gemeinden - 22/076/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Bezugnehmend auf die Drucksache 22/066/23 wurde die Verwaltung beauftragt, die bestehende Straßenreinigungssatzung anzupassen. Die Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung der Gehwege soll zukünftig wieder der Gemeinde obliegen. Die Satzung dient als Grundlage der entstehenden Gebührensatzung für die Straßenreinigung. Auf Grund zahlreicher Änderungen wurde eine neue Satzung erstellt und die alte Satzung im § 9 außer Kraft gesetzt.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt, der neuen Straßenreinigungssatzung zu zustimmen und gleichzeitig die Straßenreinigungssatzung vom 20.03.2006 außer Kraft zu setzen.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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