Drucksache Gemeinden - 22/070/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Satzung vom 25.02.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt für das Haushaltsjahr 2023 die Anlage

Gebührenkalkulation in Form der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung

von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände

„Uecker-Haffküste“, „Landgraben“ und „Untere Peene“.

 

Für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV „Uecker-Haffküste“ in Höhe von 8,65 Euro

Für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV „Landgraben“ in Höhe von          9,08 Euro

Für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV „Untere Peene“ in Höhe von       6,37 Euro

 

Für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Leopoldshagen           13,46 Euro

Für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Zarow            18,00 Euro

Für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Landgraben             2,45 Euro

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00

43229000

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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