Drucksache Gemeinden - 22/155/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entschei-

den. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Mit der MS Rohrbau GmbH, Michael Schmidt, Hauptstr. 37, 17375 Mönkebude, hat die Gemeinde Mönkebude zur finanziellen Unterstützung des Filmprojektes im Rahmen der Kulturlandschau einen Sponsoringvertrag über 200,00 € abgeschlossen.

 

Zur Erhaltung und Modernisierung der Steganlage im Fischereihafen hat die Gemeinde Mönkebude von der Zimmerei Brummund GmbH & Co. KG aus Mönkebude eine Sach-

spende in Form von Bauschnittholz im Wert von 715,06 € erhalten.

 

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Beschlussvorschlag

  

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, die Sponsoringleistung in Höhe von 200,00 € zur finanziellen Unterstützung des Filmprojektes im Rahmen der Kulturlandschau von der MS Rohrbau GmbH aus Mönkebude sowie die Sachspende im Wert von 715,06 € von der Zimmerei Brummund GmbH & Co. KG aus Mönkebude anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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