Drucksache Gemeinden - 22/126/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck hat sich mit der Beschlussfassung zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes am 27.01.2022 für die Anpassung des Hebesatzes der Zweitwohnungssteuer ausgesprochen.

 

Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll von 10 % auf 15 % zum 01.01.2023 gändert werden.

 

Durch die Satzungsänderung würde die Gemeinde ca. 2.900,00 € Mehreinnahmen erzielen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

  X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

  X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

  61.10.10.00

  40340000

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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