Drucksache Gemeinden - 22/118/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung eines Konzessionsverfahrens gem. § 46 EnWG zur Neukonzessionierung des Gasversorgungsnetzes in der Gemeinde Ahlbeck (Konzessionsverfahren)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Christian Zobel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ahlbeck
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Entscheidung
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27.10.2022
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Sachverhalt
Der Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Ahlbeck und der E.DIS Netz GmbH
(Altkonzessionär) für die Sparte Gas endet zum 09.05.2025. Gemäß § 46 EnWG hat die
Gemeinde 3 Jahre vor Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages einen Anspruch auf technische und wirtschaftliche Informationen zum Netz (Datenherausgabe).
Voraussetzung für den Erhalt dieser Daten ist die Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung. Gemäß § 46 EnWG ist die Gemeinde Ahlbeck verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe der Konzession durchzuführen und spätestens 2 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu geben (Bekanntmachung).
Potenzielle Bewerber haben 3 Monate Zeit, ihr Interesse gegenüber der Gemeinde Ahlbeck zu bekunden. Sofern nur ein Bewerber sein Interesse bekundet, kann die Gemeinde Ahlbeck mit ihm einen neuen Konzessionsvertrag verhandeln und abschließen. Eine Datenherausgabe wäre in diesem Fall nicht zwingend erforderlich.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzessionsverfahren zur Vergabe der Gaskon-
zession der Gemeinde Ahlbeck gem. § 46 EnWG durchzuführen.
2. Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt, eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit
der E.DIS Netz GmbH (Altkonzessionär) zum Erhalt der Netzdaten gem. § 46 EnWG
abzuschließen.
3. Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt, das Auslaufen des aktuellen Konzessions-
vertrages zum 09.05.2025 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu geben.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gemeindevertretung über das Ergebnis der
Bekanntmachung zu informieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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424,6 kB
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