Drucksache Gemeinden - 20/017/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Beiträge an den Wasser- und Bodenverband ändern sich jährlich.

Daher ist eine jährliche Gebührenanpassung zur Umlage der Wasser-

und Bodenverbandsbeiträge durch die Gemeinde Mönkebude sinnvoll.

Die Satzung vom 09.05.2019 bleibt bestehen.

Es ändern sich nur die Gebührensätze in der Anlage zur Satzung

(Kalkulation)

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt für 2021 als Anlage zur

Satzung vom 09.05.2019 den neuen Gebührensatz in Höhe von 8,30 €/GE,

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder Mönkebude

in Höhe von 19,36 €/ha und für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpf-

werkes Polder Leopoldshagen in Höhe von 6,02 €/ha.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...