Drucksache Gemeinden - 22/072/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde beabsichtigt die Umsetzung der offiziellen Bekanntmachungstafel im Ort Luckow vor das Grundstück Dorfstr. 76 (ehem. Ronny’s Saloon). Diese Standortänderung ist in der Hauptsatzung zu fixieren (§ 7 Abs. 4).

 

Die anstehende Änderung der Hauptsatzung wird gleichzeitig genutzt, die Satzung an die aktuelle Rechtsentwicklung anzupassen (Doppik-Erleichterungsgesetz, Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik, Kommunalverfassung M-V) sowie - bei zumeist inhaltlich gleicher Grundaussage - rechtliche Unkorrektheiten abzustellen und sprachliche Präzisierungen einzupflegen. Diese Änderungen haben keine finanziellen Auswirkungen.

Unmittelbar praktische Auswirkungen in der vorliegenden Satzungsänderung hat die konsequente Anwendung des Internets als Regelmedium für Bekanntmachungen (sh. § 7; vor Ort jedoch nachrichtliche Information über öffentliche Gremiensitzungen).

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Luckow beschließt gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Luckow in der Fassung gemäß der Anlage der Beschlussvorlage.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

X

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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