Drucksache Gemeinden - 20/013/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Mönkebude wählte am 29.02.2020 den stellvertretenden Gemeindewehrführer. Gem. § 12 Brandschutzgesetz M-V wird der stellvertretende Gemeindewehrführer für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt und nach Zustimmung der Gemeindevertretung zum Ehrenbeamten ernannt, für die Dauer der Funktionsausübung.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude stimmt der Wahl und der Ernennung zum Ehrenbeamten  des Kameraden Hartmut Stein zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der FF Mönkebude zu.

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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