Drucksache Gemeinden - 22/102/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Um eine einheitliche Regelung für die Winterdienstausführung auf den Gehwegen zu finden, möchte die Gemeinde, dass die Gehwege durch den Gemeindearbeiter im Winter geräumt und gestreut werden. Es soll eine Kalkulation erstellt werden, dass die entstehenden Kosten auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen werden können. Eine Gebührensatzung ist zu erstellen. Die bestehende Straßenreinigungssatzung muss angepasst werden.

 

Als Abgeltung des öffentlichen Interesses verbleiben 25 % der anfallenden Kosten bei der Gemeinde. Die verbleibenden Winterdienstaufwendungen werden nach Frontmeter auf die angrenzenden Eigentümer verteilt. Hierbei entrichtet die Gemeinde für ihre eigenen Grundstücke ebenfalls entsprechende Kosten (interne Verrechnung). Die Kostenkalkulation soll nur für die Winterperiode 2022/23 erstellt werden.

  

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt, die Ausführung des Winterdienstes auf den Gehwegen durch die Gemeinde ausführen zu lassen. Eine Gebührenkalkulation ist zu erstellen sowie eine Gebührensatzung für die Straßenreinigung. Die derzeitige Straßenreinigungssatzung ist anzupassen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

54.10.10.00

52.33.00.00

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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