Drucksache Gemeinden - 22/189/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Eggesin hat die Stadtvertretung über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 1.000,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die E.DIS Netz GmbH, Fürstenwalde, hat zur finanziellen Unterstützung während des Schulbesuches sowie bei der Freizeitgestaltung für Ukrainische Kinder und Jugendliche 1.700,00 € gespendet.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

  

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die Spende in Höhe von 1.700,00 € von der E.DIS Netz GmbH aus Fürstenwalde anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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