Drucksache Gemeinden - 22/184/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Stadt Eggesin „Städtebauliches Sondervermögen – Ortskern“ zum 31.12.2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten und ihren Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss der Stadt Eggesin „Städtebauliches Sondervermögen – Ortskern“ des Haushaltsjahres 2020 Entlastung zu erteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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