Drucksache Gemeinden - 22/174/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss vom 09.03.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17/2017 „Solarpark Alte LPG Eggesin“ und mit Beschluss vom 19.07.2018 die

4. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Die Kosten für die Planung und Erschließung sowie die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan durchzuführenden Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen sollen durch den Vorhabenträger, Solarstromkonzept, vertreten durch Herrn Rommel, getragen werden. Dies muss in einem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden.

 

Der vorliegende städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB regelt die Übernahme der Kosten für die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung, die Erschließungsleistungen und die Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans.

 

Finanzielle Auswirkung besteht für die Stadt Eggesin nicht.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin stimmt dem vorliegenden städtebaulichen Vertrag zu. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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