Drucksache Gemeinden - 22/149/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung beabsichtigt eine neue örtliche Bauvorschrift zu beschließen.

Die aus dem Jahr 2015 datierende vorhandene örtliche Bauvorschrift wurde dazu überarbeitet und den zeitgemäßen Gegebenheiten angepasst.

 

Gemäß der BAS vom 06.09.2022 soll § 10 „Einfriedungen“ wie folgt überarbeitet und geändert werden.

 

Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsfläche sind bis zu einer Höhe von 1,60 m zulässig. Die Einfriedung darf nicht blickdicht ausgeführt werden mit Ausnahme die Einfriedung besteht aus einer natürlichen Bepflanzung. Die Sätze 2 und 3 sind zu streichen.

 

Diese Änderung wurde in die örtliche Bauvorschrift übernommen.

Anlage 1: geänderte örtliche Bauvorschrift.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkebude beschließt die in der Anlage beigefügte örtliche Bauvorschrift als Satzung. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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