Drucksache Gemeinden - 22/149/20
Grunddaten
- Betreff:
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Örtliche Bauvorschrift für den Geltungsbereich der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Mönkebude
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Mönkebude
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Entscheidung
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15.09.2022
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung beabsichtigt eine neue örtliche Bauvorschrift zu beschließen.
Die aus dem Jahr 2015 datierende vorhandene örtliche Bauvorschrift wurde dazu überarbeitet und den zeitgemäßen Gegebenheiten angepasst.
Gemäß der BAS vom 06.09.2022 soll § 10 „Einfriedungen“ wie folgt überarbeitet und geändert werden.
Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsfläche sind bis zu einer Höhe von 1,60 m zulässig. Die Einfriedung darf nicht blickdicht ausgeführt werden mit Ausnahme die Einfriedung besteht aus einer natürlichen Bepflanzung. Die Sätze 2 und 3 sind zu streichen.
Diese Änderung wurde in die örtliche Bauvorschrift übernommen.
Anlage 1: geänderte örtliche Bauvorschrift.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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126,2 kB
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