Drucksache Gemeinden - 22/147/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Im Gebiet der Gemeinde Mönkebude fallen ab 2022 Flächen ( 2,6542 ha) in den Einzugsbereich des WBV „Landgraben“. Dies macht eine Änderung der Satzungsbezeichnung erforderlich. Gleichzeitig ändert sich die Gebührenkalkulation als Anlage zur Satzung.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt für 2023 als 3. Änderung zur Satzung

vom 16.05.2019 die Satzungsbezeichnung um den WBV „Landgraben“ zu erweitern und

 

den neuen Gebührensatz i. H. v. 7,68 € je Gebühreneinheit für Flächen im Bereich des WBV „Uecker-Haffküste“

 

und 1,92 € je Gebühreneinheit für Flächen im Bereich des WBV „Landgraben“,

 

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Mönkebude i. H. v. 43,76 €/ha und

 

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Leopoldshagen i. H. v. 13,49 €/ha.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00

5443000

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...