Drucksache Gemeinden - 22/187/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 44 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (Inkrafttreten ab

05.09.2011)i. V. m. § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Eggesin hat der Hauptaus-

schuss über die Annahme von Spenden über 100,00 € bis 1000,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Spenden verwendet werden.

 

Gem. § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO haben diverse Personen und Firmen lt. beiliegender Liste für die finanzielle Unterstützung von Vereinen und Verbänden zur Verabschiedung des Bürgermeisters Dietmar Jesse gespendet.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss der Stadt Eggesin beschließt die Spenden i. H. v. 1.914,00 € von diversen Personen und Firmen für die finanzielle Unterstützung Eggesiner Vereine und Verbände anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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