Drucksache Gemeinden - 22/110/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass die aufgeführten Grenzen der für die Erheblichkeit und Wirtschaftlichkeit erreicht bzw. überschritten werden.

 

Nach Vorlage der Submissionsergebnisse für die Maßnahme "Erschließung B-Gebiet" wird die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt die 3. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.    

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    

 

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Anlagen

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