Drucksache Gemeinden - 22/110/12
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ahlbeck für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Gemeinde Ahlbeck
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ahlbeck
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Entscheidung
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25.08.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass die aufgeführten Grenzen der für die Erheblichkeit und Wirtschaftlichkeit erreicht bzw. überschritten werden.
Nach Vorlage der Submissionsergebnisse für die Maßnahme "Erschließung B-Gebiet" wird die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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408,4 kB
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