Informationsvorlage - 22/109/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Haushaltskonsolidierungskonzept der Gemeinde Ahlbeck wurde letztmalig am 27.01.2022 mit der Beschlussfassung zum 2. Nachtragshaushalt fortgeschrieben.

 

Nach Anhörung vom 16.05.2022 und unter Berücksichtigung des Antwortschreibens vom 09.06.2022 wurde durch die untere Rechtaufsichtshörde folgende Entscheidung getroffen.

 

1. Gemäß §82 Absatz 1 KV M-V wird angeordnet, dass die Gemeindevertretung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde bis zum 31.01.2023 eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes vorlegt, die konkrete Maßnahmen enthält, mittels derer unter nachrichtlicher Berücksichtigung der Hilfen nach § 27 FAG M-V der vollständige Haushaltsausgleich innerhalb eines angemessenen Konsolidierungszeitraumes aufzeigt wird.

 

2. Sofern der vollständige Haushaltsausgleich aus Gründen, die die Gemeinde nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund der zwichenzeitlich eingetretenen Preisentwicklungen im Energiesektor oder bei Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen, dargestellt werden kann oder die Darstellung des Haushaltsausgleichs für die Gemeinde objektiv nicht leistbar sein sollte, sind die Ursachen hierfür konkret zu benennen sowie deren Auswirkungen auf den Haushalt zahlenmäßig zu quantifizieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

  

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