Drucksache Gemeinden - 20/006/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Durch die Umgliederung eines zum Verkauf bestimmten gemeindlichen Objektes aus dem Anlagevermögen ins Umlaufvermögen hat gemäß § 34 Abs. 7 GemHVO-Doppik zwingend eine Abwertung auf den Marktpreis / Verkaufspreis zu erfolgen.   

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt, die außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 64.640,26 € aus der allgemeinen Kapitalrücklage zu decken.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

Entnahme aus der Kapitalrücklage    

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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