Drucksache Gemeinden - 22/070/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Zur finanziellen Unterstützung des Treibholzfestes am 27.08.2022 hat die Gemeinde Grambin mit den n. g. Firmen einen Sponsoringvertrag abgeschlossen bzw. wurden Spenden eingezahlt:

 

AMEOS Einrichtungen, Ueckermünde

300,00 €

Th. Hildebrandt, Heizungsbau, Ueckermünde

250,00 €

Haff Vermessung, Jatznick

250,00 €

mele Verwaltungs GmbH, Torgelow

500,00 €

württembergische, K. Denecke, Ueckermünde

125,00 €

Autohaus Hoppe GmbH, Eggesin

200,00 €

Stadtwerke Torgelow, Torgelow

300,00 €

Adler Apotheke, Ueckermünde

500,00 €

Sparkasse Uecker-Randow, Pasewalk

500,00 €

Stadtwerke Prenzlau

250,00 €

Pflegedienst Karsten Eggert, Ueckermünde

150,00 €

Romano’s Physiotherapie, Eggesin

150,00 €

Kristin Leugner, Grambin

200,00 €

 

Die Gasolin-Tankstelle Ueckermünde fördert das Treibholzfest mit einer Sachspende in Form der Aufstellung einer Hüpfburg im Wert von 150,00 €.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Spenden und Sponsoringleistungen sowie die Sachspende von den o. g. Firmen anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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