Drucksache Gemeinden - 22/139/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Mönkebude
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.08.2022
|
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entschei
den. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Zur Förderung der Ortsverschönerung (Pflanzung von Bäumen) hat die Gemeinde Mönkebude von Herrn Harald Winter, Haffstr. 28, 17375 Mönkebude, eine Spende in Höhe von 200,00 € erhalten.
