Drucksache Gemeinden - 22/139/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entschei

den. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Zur Förderung der Ortsverschönerung (Pflanzung von Bäumen) hat die Gemeinde Mönkebude von Herrn Harald Winter, Haffstr. 28, 17375 Mönkebude, eine Spende in Höhe von 200,00 € erhalten.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Spende in Höhe von 200,00 € von Herrn Harald Winter, Haffstr. 28, 17375 Mönkebude, anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden. 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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