Drucksache Gemeinden - 22/067/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf Antrag des Vorhabenträgers VOSENERGY soll in der Gemeinde Lübs östlich und westlich der Bahnstrecke Greifswald-Berlin, zwischen den Ortslagen Altwigshagen und Ferdinandshof, im Bereich „Milchstraße“ auf fünf Teilbereichen eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PVA) errichtet werden. Für die geplante Nutzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes als eine notwendige Voraussetzung erforderlich. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.

 

Darüber hinaus ist nach Aufstellungsbeschluss durch die Gemeinde ein Zielabweichungsverfahren beim zuständigen Ministerium zu beantragen, da sich der Geltungsbereich in Teilen außerhalb der nach dem Landesraumentwicklungsprogramm für PVA vorgesehen Flächen befindet. Entsprechende Unterlagen sollen vom Investor erarbeitet werden.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist gem. § 9 Abs. 7 BauGB in der Planunterlage zeichnerisch dargestellt. Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes wie folgt:

 

im Norden:  durch Acker-/Grünlandflächen

im Süden:  durch Acker-/Grünlandflächen

im Osten:  durch Acker-/Grünlandflächen, in Teilen durch die Verbindungsstraße Be-

                    reich Milchstraße“

im Westen:  durch Acker-/Grünlandflächen

 

Die Teilbereiche des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan sind in der Anlage dargestellt und umfassen:

 

Teilbereich I

in der Gemarkung Heinrichshof, Flur 14, die Flurstücke 4 und 5/1, eine Fläche von rd. 9 ha;

 

Teilbereich II

in der Gemarkung Heinrichshof, Flur 14, das Flurstück 17/1 (teilweise) eine Fläche von rd. 8 ha;

 

Teilbereich III

in der Gemarkung Heinrichshof, Flur 14, das Flurstück 17/1 (teilweise) eine Fläche von rd. 10 ha;

 

Teilbereich IV

 in der Gemarkung Heinrichshof, Flur 10, das Flurstück 2/2 eine Fläche von rd. 24 ha;

 

Teilbereich V

in der Gemarkung Heinrichshof, Flur 9, das Flurstück 1 (teilweise) sowie Flur 10, die Flurstücke 4, 5, 6, 7 und 8, eine Fläche von rund 19 ha.

 

Die Flurstücke befinden sich in privatem Eigentum. Die Teilbereiche befinden sich außerhalb des aktuell im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans befindlichen Entwurfs für das Eignungsgebiet Windenergie Nr. 34/2015 - Lübs/Friedländer Große Wiese.

Die zukünftige Nutzung des Gebietes soll entsprechend der Zulässigkeiten eines sonstigen Sondergebietes Photovoltaikanlage ermöglicht werden.

 

Im Aufstellungsverfahren werden insbesondere folgende Probleme betrachtet:

- die Zulässigkeit einer Abweichung von den Zielen der Landesraumordnung ist zu prü-

  fen;

- die Umweltauswirkungen der Vorhaben auf umgebende Nutzungen sind zu untersuchen

  und darzustellen;

- die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes, die mit der Er-

  richtung der Photovoltaikanlage verbunden ist, ist zu ermitteln.

 

Die Erstellung des Bebauungsplanes soll im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht

und artenschutzrechtlicher Prüfung durchgeführt werden.

Das Zielabweichungsverfahren soll nach dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden.

Mit der Gemeinde Lübs ist ein städtebaulicher Vertrag nach §11 BauGB abzuschließen mit dem Inhalt, dass sämtliche mit der Planung und Realisierung der PVA zusammenhängenden Kosten vom Vorhabenträger übernommen werden und somit die Gemeinde von jeglicher Kostentragung freigestellt ist.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt:

  1. Für das Gebiet im Bereich der Milchstraße, mit einer Gesamtsfläche von ca. 70 ha, die Flurstücke gemäß dem Sachverhalt betreffend, welche im beiliegenden Plan gekennzeichnet sind, wird der Bebauungsplan Nr. 4/2022 „Solarfeld an der Milchstraße I“ der Gemeinde Lübs aufgestellt.
  2. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparkes geschaffen werden.
  3. Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen.
  4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung der Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung.
  5. Gemäß § 8 Abs. 4 BauGB soll der Bebauungsplan Nr. 4/2022 „Solarfeld an der Milchstraße I“ als vorzeitiger Bebauungsplan aufgestellt werden.

      6. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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