Drucksache Gemeinden - 22/066/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss Winterdienst 2022/23
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sarah Duchow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lübs
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Entscheidung
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02.08.2022
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Sachverhalt
Um eine einheitliche Regelung für die Winterdienstausführung auf den Gehwegen zu finden, möchte die Gemeinde, dass die Gehwege durch den Gemeindearbeiter im Winter geräumt und gestreut werden. Es soll eine Kalkulation erstellt werden, dass die entstehenden Kosten auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen werden können. Eine Gebührensatzung ist zu erstellen. Die bestehende Straßenreinigungssatzung muss angepasst werden.
Als Abgeltung des öffentlichen Interesses verbleiben 25 % der anfallenden Kosten bei der Gemeinde. Die verbleibenden Winterdienstaufwendungen werden nach Frontmeter auf die angrenzenden Eigentümer verteilt. Hierbei entrichtet die Gemeinde für ihre eigenen Grundstücke ebenfalls entsprechende Kosten (interne Verrechnung). Die Kostenkalkulation soll nur für die Winterperiode 2022/23 erstellt werden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Lübs beschließt, die Ausführung des Winterdienstes auf den Gehwegen durch die Gemeinde ausführen zu lassen. Eine Kostenkalkulation ist zu erstellen sowie eine Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung. Die derzeitige Straßenreinigungssatzung ist anzupassen.
