Informationsvorlage - 22/167/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf Antrag von Herrn Rommel, als Vorhabenträger, hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin am 09.03.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17/2017 „Solarpark – Alte LPG Eggesin“ der Stadt Eggesin gefasst. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen entsprechend BauGB wurden durchgeführt.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie des Bürgers wurden geprüft. Der Abwägungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte in der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Eggesin am 11.03.2021. Der Bürger sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind mit Schreiben vom 22.04.2021 informiert worden.

 

Der erste Entwurf des städtebaulichen Vertrages wurde Anfang 2021 ergänzt und geändert und als Diskussionsgrundlage an das Planungsbüro mks Architekten-Ingenieure GmbH gesendet. Der Vorhabenträger, Herr Rommel, teile daraufhin mit, dass er mit dem Vertrag so nicht einverstanden wäre. Es wurde durch die Verwaltung darauf verwiesen, dass es sich bei dem Vertrag um eine Diskussionsgrundlage handele und Änderungen an dem Vertrag möglich wären. Der Vorhabenträger, Herr Rommel, wurde gebeten, eventuelle Änderungswünsche mitzuteilen, um diese abstimmen zu können. Bis zum März 2022 gab es diesbezüglich keine Reaktion des Vorhabenträgers. 

 

Aus diesem Grund wurde der Vorhabenträger mit Schreiben vom 07.03.2022 gebeten, bis zum 25.03.2022 mitzuteilen, ob er das Vorhaben zur Errichtung des Solarparks weiterverfolgen wolle. Bis zum 27.04.2022 ging zu diesem Sachverhalt keine Aussage ein.

 

Mit Schreiben vom 21.03.2022, eingegangen am 28.04.2022, teilte der Vorhabenträger mit, dass er das Vorhaben zur Errichtung des Solarparks weiterverfolgen wolle und die Umsetzung für den Herbst plane. Außerdem teilte Herr Rommel mit, dass er einen Vorschlag für den städtebaulichen Vertrag übersenden würde. Da der angekündigte Vorschlag für den städtebaulichen Vertrag nicht bei der Stadt Eggesin einging, wurde dem Vorhabenträger mit Schreiben vom 04.05.2022 letztmalig die Gelegenheit eingeräumt, bis zum 14.06.2022 einen Entwurf für den städtebaulichen Vertrag an die Stadt zu senden. Am 14.06.2022 ist der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages mit Streichungen des Vorhabenträgers (sh. Anlage 1), per E-Mail eingegangen.

 

Die vom Vorhabenträger vorgenommenen Streichungen von Textpassagen des städtebaulichen Vertrages würden der Stadt Eggesin zum Nachteil gereichen. Aus diesem Grund wurde der Vorhabenträger, mit Schreiben vom 16.06.2022 (sh. Anlage 2) davon in Kenntnis gesetzt, dass die Stadt Eggesin auf dem Verbleib der gestrichenen Punkte des Vertrages besteht und eine Änderung des Pkt. 2 des § 5 des Vertrages möglich wäre. Der Vorhabenträger wurde aufgefordert seine Entscheidung zum städtebaulichen Vertrag bis zum 30.06.2022 mitzuteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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