Drucksache Gemeinden - 22/047/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Um zukünftig Zuweisungen gemäß § 27 FAG M-V erhalten zu können, ist eine Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 400 % auf mindestens 406 % erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hintersee für das Haushaltsjahr 2022.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

  x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

  x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 406 % ergibt sich ein Konsolidierungsbeitrag in Höhe von ca. 500,00 EUR.

 

 

 

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Anlagen

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