Informationsvorlage - 22/136/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die durch die Gemeindevertretung am 15.12.2021 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite und der Investitionskrdeite genehmigungspflichtig.

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 06.04.2022 für das Jahr 2022 ein Höchstbetrag der Kassenkredite anteilig in Höhe von 861.000,00 EUR und für das Jahr 2023 anteilig in Höhe von 1.680.000,00 EUR genehmigt.

Der Kassenkreditrahmen für das Jahr 2022 wurde mit 900.000,00 EUR und für das Jahr 2023 mit 1.900.000,00 EUR beantragt.

 

Die Genehmigung der geplanten Investitionskredite in Höhe von 192.600,00 € für das Jahr 2022 und 711.000,00 € für das Jahr 2023 wurde versagt.

 

Bei der Prüfung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wurde festgestellt, dass:

  1. Mit dem fehlenden Haushaltsausgleich in der Planung verstößt die Gemeinde Mönkebude gegen § 43 Absatz 6 KV M-V i.V.m. § 16 Absatz 1 GemHVO.

 

  1. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde kann als weggefallenen bescheinigt werden.

 

  1. Gemäß § 81 Abs. 1 KV M-V wird der Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2021 zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts insoweit beanstandet, als das Ziel eines gesetzmäßigen Haushaltssicherungskonzepts nicht hinreichend Berücksichtigung findet. Von dieser Beanstandung nicht umfasst sind die im Haushaltssicherungskonzept ausgewiesenen eigenen Maßnahmen der Gemeinde.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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