13.06.2022 - 8.6 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Zur finanziellen Unterstützung der Durchführung des Kinderfestes am 28.05.2022 hat die Gemeinde Liepgarten Sponsoringverträge mit

 

 - Frau Dipl.-Tzt. Riehl aus Liepgarten über 200,00 €,

 - Ronny Restel – Generalvertretung der Mecklenburgischen Versicherungsgrup-

  pe aus Ueckermünde über 200,00 € und

 - AHF Falk Becker aus Liepgarten über 200,00 €

 

abgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt, die Sponsoringleistungen von Frau Dipl.-Tzt. Riehl, Herrn Ronny Restel und Herrn Falk Becker in Höhe von jeweils 200,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=9921&selfaction=print