13.06.2022 - 8.6 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Liepgarten
- Datum:
- Mo., 13.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Zur finanziellen Unterstützung der Durchführung des Kinderfestes am 28.05.2022 hat die Gemeinde Liepgarten Sponsoringverträge mit
- Frau Dipl.-Tzt. Riehl aus Liepgarten über 200,00 €,
- Ronny Restel – Generalvertretung der Mecklenburgischen Versicherungsgrup-
pe aus Ueckermünde über 200,00 € und
- AHF Falk Becker aus Liepgarten über 200,00 €
abgeschlossen.
