28.05.2020 - 6.3 Aufstellungsbeschluss für die Außenbereichssatz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Arno Gruber, an der Jagdwirtschaft 3, 17375 Hintersee, beantragt mit Schreiben vom 22.04.2020 die Erstellung einer Außenbereichssatzung und verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten. Durch das Instrument Außenbereichssatzung wird die Gemeinde ermächtigt, für bebaute Gebiete im Außenbereich, in den eine Bebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, zu Gunsten des Wohnungsbaus und kleinerer Handwerks- und Gewerbebetriebe bestimmte öffentliche Belange gemäß § 35 (3) BauGB auszuschalten, die gemäß § 35 (2) dazu führen würden, dass diese Vorhaben unzulässig sind. Für Gegensee ergibt sich ein Bedarf für nicht privilegierte Wohnbebauung. In

dem Bereich ist schon Wohnbebauung vorhanden; die Entstehung einer Splittersiedlung ist somit nicht zu befürchten. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist gewährleistet. Die Außenbereichssatzung soll die Voraussetzungen für eine Genehmigungs-   

fähigkeit zusätzlicher Wohngebäude sowie Erweiterungen begründen. Ziel der Planung ist eine maßvolle bauliche Entwicklung im Sinne einer Schließung von Baulücken. Eine Inanspruchnahme von Flächen außerhalb der bestehenden Siedlungsstrukturen wird nicht zugelassen.   

 

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Beschluss:   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahlbeck beschließt für den vorhandenen baulichen Zusammenhang im südlichen Bereich Gegensees eine Außenbereichssatzung aufzustellen. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem bereits bebauten Bereich. Die Satzung erhält aufgrund der Lage der Grundstücke die Bezeichnung Außenbereichssatzung Nr. 1/2020“Gegensee-Süd“. Die Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 1/2020 wird gemäß § 35 Absatz 6 Satz 5 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.      

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            8

         0

        0

 

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