19.05.2022 - 7.2 Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 16/2016...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat am 03.03.2016 die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 16/2016 „Gewerbegebiet Eggesin-Karpin“ beschlossen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung, in Abstimmung mit dem damaligen Eigentümer, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und entsprechend der vorliegenden Konversionsplanung, geschaffen werden.

Das Gebiet umfasst einen Bereich der Militärliegenschaft Karpin die Flurstücke 29/11; 29/18 tlw.; 29/19; 29/20: 30/44; 30/45 und 30/50 der Flur 13 der Gemarkung Eggesin betreffend. (Anlage 1)

Der jetzige Eigentümer, die Strelitzia Immobilien GmbH & Co.KG, vertreten durch Herrn Bockhold, hat für einen ca. 18 ha großen Teilbereich (Anlage 2) des B-Plangebietes Nr. 16/2016 „Gewerbegebiet Eggesin-Karpin“ eine Umwidmung der geplanten Gewerbefläche zu einer Solarfläche beantragt.

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat am 10.03.2022 für die ca. 18 ha große Teilfläche des Plangebietes Nr. 16/2016 „Gewerbebiet Eggesin-Karpin“ die Umwidmung zu einer Solarfläche beschlossen.

Damit werden die Ziele und der Zweck für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16/2016 „Gewerbegebiet Eggesin-Karpin“ nicht mehr vollumfänglich umgesetzt.

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16/2016 „Gewerbegebiet Eggesin-Karpin“ ist aufzuheben.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 03.03.2016 Drucksache 13/16 für den Bebauungsplan Nr. 16/2016 „Gewerbegebiet Eggesin-Karpin“ der Stadt Eggesin.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

           13

           0

            0

 

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Anlagen zur Drucksache