19.05.2022 - 7.1 Aufstellungsverfahren 6. Änderung des Flächennu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertretung hat mit Beschluss vom 11.03.2021 den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Eggesin in der Fassung vom Januar 2021 mit dem Entwurf der Begründung und dem Entwurf des Umweltberichts gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Der Abwägungs- und Feststellungsbeschluss wurde am 23.09.2021 gefasst. Vom Ergebnis der Abwägung wurden diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, mit Schreiben vom 20.10.2021 unterrichtet.

Im anschließenden Genehmigungsverfahren wurde durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald festgestellt, dass die öffentliche Bekanntmachung zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss einen Verfahrensfehler aufweist. Um diesen Fehler zu heilen, war die öffentliche Auslegung zu wiederholen.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde am 18.01.2022 nochmals bekanntgemacht. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 31.01.2022 bis 04.03.2022. Während dieser Auslegungsfrist sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen, eine Abwägung ist nicht erforderlich.

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist zu beschließen und der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Aufstellungsverfahrens berücksichtigt wurden und aus welchen Gründender Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:

  1. Der Feststellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans vom 23.09.2021 Drucksache 21/093/00 wird aufgehoben.
  2. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin wird in der vorliegenden Fassung vom März 2022 beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom März 2022 wird gebilligt. (Anlage 2)
  3. Die Verwaltung wird gemäß § 6 Abs. 1 BauGB beauftragt, für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            13

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache