03.05.2022 - 7 Diskussion über die Einfriedung des Friedhofes ...

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Wortprotokoll

Die Kirchengemeinde ist Eigentümerin des Friedhofes, durch die Gemeinde erfolgt lediglich die Bewirtschaftung, erklärt Herr Herzfeld. Nach Auskunft von Frau Kussat-Becker kann die Kirche keine Mittel für eine neue Einfriedung aufbringen, zudem sie auch die Gleichbehandlung der anderen Gemeinden im Auge haben muss.

 

Die Gemeindevertretung erörtert verschiedene Möglichkeiten zur Erneuerung der Einfriedung (diverse Eigenleistungen, Wiederverwendung demontierter Elemente von anderen Objekten) und die damit einhergehenden Vor- und Nachteile.

 

Sie positioniert sich mehrheitlich für eine Erneuerung der Zaunanlage, ggf. aus Nachtragsmitteln, wenn möglich.

Zur Beurteilung der Kostenfrage soll ein Preisangebot eingeholt werden bzw. eine Markterkundung durchgeführt werden und damit der Sachverhalt der Gemeindevertretung zur weiteren Erörterung/Entscheidung vorgelegt werden.