21.04.2022 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden. 

 

Die Gemeinde Lübs hat von Herrn Axel Haß aus 17379 Lübs, Dorfstr. 14 B, eine Sach-spende in Form einer gebrauchten, funktionstüchtigen Motorsense Marke Stihl im Wert von 250,00 € erhalten.  

 

  Ohne weitere Aussprache ergeht folgender  

 

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Beschluss: 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt, die Sachspende im Wert von 250,00 € von Herrn Axel Haß  aus 17379 Lübs, Dorfstr. 14 B, anzunehmen und für die Ortsverbesserung zu verwenden.   

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

  

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