12.04.2022 - 6.1 Haushaltssatzung 2022/2023 der Gemeinde Vogelsa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
- Datum:
- Di., 12.04.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Diskussion:
Herr Müller erläuterte ausführlich die Haushaltssatzung. Trotz aller Schwierigkeiten konnten die Kredite gut getilgt werden. Aber aus eigener Kraft ist es nicht abzusehen einen ausgeglichenen Haushalt zu erlangen. Die Schlüsselzuweisungen reichen nicht aus um die Kreis- und Amtszulage bzw. die Kita- und Schulkosten zu zahlen.
Weiterhin bemerkte Herr Müller, dass auf Seite 21 ein Fehler in den Jahreszahlen ist. Statt 2020/2021 muss es richtig lauten: 2022/2023
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
4,7 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
594,4 kB
|
