12.04.2022 - 6.1 Grundsatzbeschluss - Ausbau eines Wanderweges a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es ist der langgehegte Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Grambin und ihrer Gäste und der Gemeindevertretung, auf der Deichkrone des nordöstlichen Außendeiches an der südlichen Küstenlinie des Stettiner Haffs einen Wanderweg zu installieren. Um die Ernsthaftigkeit dieses Vorhaben gegenüber der Öffentlichkeit, den beteiligten Behörden und möglichen Zuwendungsgebern zu signalisieren und darzustellen, welche signifikante Bedeutung dieses Vorhaben für die touristische Entwicklung der Gemeinde Grambin und der Region des südlichen Stettiner Haffs hat, soll dieser Grundsatzbeschluss durch die Gemeindevertretung nunmehr gefasst werden.

Dieser Beschluss soll die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter legitimieren, alle erforderlichen Schritte für die Realisierung der Vorplanung für dieses Vorhaben einzuleiten.

Es ist erforderlich, die finanziellen Bedarfe für die Realisierung des Vorhabens zu ermitteln, das Vorhaben und die erforderlichen Eigenanteile in der entsprechende Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung abzubilden und vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung dann einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zu stellen.

Entsprechend der geltenden Vergabegrundsätze wären dann im Folgenden die Planungsleistungen auszuschreiben und stufenweise zu beauftragen (1. Schritt Leistungsphase/LPH 1 – 4 und folgend nach Erteilung eines Zuwendungsbescheides LPH 5-9).        

 

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Beschluss: 

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt grundsätzlich, das Vorhaben „Deichwanderweg Grambin“ umzusetzen. Der im Sachverhalt dargestellten Vorgehensweise wird zugestimmt. Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden legitimiert, die erforderlichen Schritte zur Durchführung des Vorhabens einzuleiten.  

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache