19.05.2020 - 6.1 Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 4/2019 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Di., 19.05.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grambin hat den Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 4/2019 „Erweiterung Wohngrundstück Dorfstraße 66“
und die Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Der Inhalt
der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten
Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft, sie
sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungs-
tabelle behandelt werden. Die sich auch der Abwägung ergebenen
Änderungen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grambin beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den
jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) wird beschlossen.
2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über
das Ergebnis der Abwägung zu informieren.
3. Der Bebauungsplan Nr. 4/2019 „Erweiterung Wohngrundstück Dorfstraße 66“
der Gemeinde Grambin wird in der vorliegenden Fassung vom April 2020
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in
der vorliegenden Fassung vom April 2020 gebilligt.
4. Der Bebauungsplan Nr. 4/2020 „Erweiterung Wohngrundstück Dorfstraße 66“
der Gemeinde Grambin ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch
anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 4/2019 „Erweiterung Wohngrundstück
Dorfstraße 66“ der Gemeinde Grambin während der Dienststunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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338,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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537,5 kB
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