15.03.2022 - 6.1 Haushaltssatzung 2022/2023 der Gemeinde Lübs mi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres. 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache