10.03.2022 - 7.11 Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Beb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss vom 23.09.2021 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19/2018 „Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk“ der Stadt Eggesin in der Fassung vom August 2021, den Entwurf der Begründung und den Entwurf des Umweltberichts gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde gemäß § 4a Abs. 3 durchgeführt.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft, sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungsnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19/2018 „Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk“ der Stadt Eggesin, der Begründung und des Umweltberichts mit Anhängen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 25.10.2021 bis 08.11.2021 im Amt „Am Stettiner Haff“ zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus.

Stellungnahme von Bürgern sind in dieser Zeit nicht eingegangen.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen/Hinweise sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19/2018 „Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk“ der Stadt Eggesin und der dazugehörigen Begründung wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.
  3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplans Nr. 19/2018 „Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk“ der Stadt Eggesin bestehend aus der Planzeichnung Teil A, dem Textteil B sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2022 gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2022 gebilligt.
  4. Die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19/2018 „Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk“ der Stadt Eggesin werden gemäß § 86 Abs. 3 LBauO M-V als Satzung beschlossen.
  5. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 19/2018 „Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk“ der Stadt Eggesin ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurden, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         15

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache