10.03.2022 - 7.7 Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 20...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss vom 03.06.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20/2019 „Solarpark Eggesin-Karpin II“ Stadt Eggesin in der Fassung vom März 2021, den Entwurf der Begründung und den Entwurf des Umweltberichts gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft, sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungsnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20/2019 „Solarpark Eggesin-Karpin II“ der Stadt Eggesin, der Begründung und des Umweltberichts mit Anhängen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 28.06.2021 bis 30.07.2021 im Amt „Am Stettiner Haff“ zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus.

Stellungnahme von Bürgern sind in dieser Zeit nicht eingegangen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen/Hinweise sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20/2019 „Solarpark Eggesin-Karpin II“ der Stadt Eggesin und der dazugehörigen Begründung wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.
  3. Der Bebauungsplans Nr. 20/2019 „Solarpark Eggesin-Karpin II“ der Stadt Eggesin bestehend aus der Planzeichnung Teil A, dem Textteil B wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2022 gebilligt.
  4. Die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 20/2019 „Solarpark Eggesin-Karpin II“ der Stadt Eggesin werden gemäß § 86 Abs. 3 LBauO M-V als Satzung beschlossen.
  5. Der Bebauungsplan Nr. 20/2019 „Solarpark Eggesin-Karpin II“ der Stadt Eggesin ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurden, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         15

         0

        0