10.03.2022 - 7.5 Antrag auf Umwidmung zur Solarfläche
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Eggesin
- Gremium:
- Stadtvertretung Eggesin
- Datum:
- Do, 10.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Mit Beschluss vom 03.03.2016 hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin die Einleitung des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 16/2016 „Gewerbegebiet Eggesin-Karpin“ beschlossen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung, in Abstimmung mit dem damaligen Eigentümer, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und entsprechend der vorliegenden Konversionsplanung, geschaffen werden.
Das Gebiet umfasst einen Bereich der Militärliegenschaft Karpin die Flurstücke 29/19; 29/20: 30/44; 30/45 und 30/50 der Flur 13 der Gemarkung Eggesin betreffend.
Der jetzige Eigentümer, die Strelitzia Immobilien GmbH & Co.KG, vertreten durch Herrn Bockhold, beantragt, mit beiliegendem Schreiben vom 20.04.2021, die Umwidmung der geplanten Gewerbefläche zu einer Solarfläche für einen Teilbereich von ca. 18 ha des B-Plangebietes Nr. 16/2016 „Gewerbegebiet Eggesin-Karpin“ (Anlage 1). Eine Änderung des B-Planverfahrens wird nicht beantragt.
In der Bauausschusssitzung vom 22.11.2021 erläuterte Herr Bockhold die derzeitige Situation zur geplanten Nutzung. Er stellte dar, dass er derzeit eine Nutzung als Gewerbefläche nur für eine ca. 6 ha große Teilfläche sieht. Für die restliche Fläche von ca. 18 ha besteht zurzeit kein Bedarf als Gewerbefläche. Diese Fläche möchte Herr Bockhold zur PV-Fläche umwidmen lassen, um sie verkaufen zu können. Einen potentiellen Kaufinteressenten hätte Herr Bockhold. Die Teilfläche von ca. 18 ha, die Flurstücke 29/20; 30/45 und 30/50 der Flur 13 der Gemarkung Eggesin betreffend (Anlage 2), würde durch den Kaufinteressenten beräumt und nach Genehmigung mit einer PV-Freiflächenanlage bebaut werden. Durch den Bauausschuss wurde empfohlen, eine Umwidmung für die betreffende Teilfläche vorzunehmen, damit dem Verkauf der ca. 18 ha großen Teilfläche nichts entgegensteht.