10.03.2022 - 7.4 Satzung zur 6. Änderung der Satzung für das Fri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Eggesin
- Gremium:
- Stadtvertretung Eggesin
- Datum:
- Do, 10.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Antje Krohn
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Mit DS 21/121/00 wurde die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Eggesin beschlossen. Im Zuge der Vorberatungen zu der DS wurde eine Ruhezeit für Erdbestattungen von 25 Jahren vorgeschlagen, die Gebühren sollten entsprechend angepasst werden. Die Ruhezeit von 25 Jahren für Erdbestattungen und die entsprechend angepassten Gebühren wurden auf der Sitzung der Stadtvertretung am 10.12.2021 beschlossen. Die Ruhezeit von 25 Jahren für Erdbestattungen ist in der Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen entsprechend aufzunehmen, dazu ist eine Satzungsänderung erforderlich.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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253,3 kB
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