01.02.2022 - 6.4 3.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Zusätze:
- Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll von 10 % auf 12 % zum 01.01.2022 geändert werden . Damit können 2.000,00 € Mehreinnahmen erzielt werden.
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Di., 01.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Astrid Gaebel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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245 kB
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