01.02.2022 - 6.3 3.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Zusätze:
- Aus formellen Gründen muss der Beschluss vom DS: 21/089/13 vom 26.10.2021 aufgehoben werden.
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Di., 01.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Astrid Gaebel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Bei der Prüfung durch die Kommunalaufsicht wurde festgestellt, dass die Begriffe „Änderungssatzung“ und „Satzungsänderung“ fälschlicherweise synonym erfolgt ist, was zu einem formellen Mangel führt. Eine Änderung von satzungsrechtlichen Regelungen bedarf - sofern nicht von einer Neufassung Gebrauch gemacht wird - einer Änderungssatzung oder einer Satzung zur Änderung der Ursprungssatzung.
Die verletzten Formvorschriften sind wesentlich und verstoßen gegen Vorschriften der KV M-V, weshalb der Beschluss Nr. 21/089/13 vom 26.10.2021 aufzuheben ist.
Die Gemeindevertretung hat keinen weiteren Erörterungsbedarf und fasst folgenden
